

1. Allgemeines
1.1 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast diese Haus- und Badeordnung sowie bei Nutzung besonderer Einrichtungen des Bades (wie Sauna, Solarium, Rutschen) die aushängenden besonderen Nutzungsordnungen für diese Einrichtungen an.
1.2 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
2. Badegäste
2.1 Die Benutzung des Bades ist grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rahmen der Haus- und Badordnung möglich.
2.2 Der Zutritt ist nicht gestattet:
· Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
· Personen, die Tiere ( ausgenommen Blindenhunde ) mit sich führen.
· Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit
(im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), offenen
Wunden oder Hautveränderungen (z.B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das
Wasser gelangen können.
· Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen,
es sei denn, dies ist ausdrücklich von der Betriebsleitung genehmigt.
2.3 Folgende Personenkreise sind die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet:
· Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können.
· Kinder bis vollendeten 7 Lebensjahr.
· Personen mit geistigen Behinderungen.
· Personen, die unter Ohnmachts- oder Krampfanfällen leiden.
3. Entgelte
3.1 Die Preise werden über die ausgehängte Preisliste und Prospekte bekanntgegeben und sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
3.2 Der Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen sein.
3.3 Tageskarten gelten nur einmal am Einlösetag.
3.4 Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt vom Badegast zu prüfen. Eine Reklamation ist nur möglich, wenn der Kunde nachweist, zu wenig Wechselgeld erhalten zu haben.
3.5 Gelöste Zutrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt.
3.6 Die Wert-Card berechtigt zum Kauf von nicht ermäßigten Eintrittskarten. Der rabattierte Einzelpreis (10%; 12% oder 15%)wird jeweils abgebucht. Nicht verbrauchtes Guthaben wird nicht erstattet. Die Karte ist nicht personengebunden. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
3.7 Vom Geomaris ausgegebene Gutscheine sind soweit sie ein Begrenzungsdatum aufgedruckt haben unbegrenzt einlösbar und werden nicht in bar ausgezahlt.
3.8 Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dem Badegast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
4. Öffnungs- und Badezeiten
4.1 Die Öffnungszeiten werden über Aushänge und Prospekte bekannt gegeben und sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
4.2 Die Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder Teilen davon können aus wichtigem Grund (wie z.B. Überfüllung, Betriebsstörungen, Gewitter o.a.) eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchem Fall nicht, es sei denn, die Nutzungseinschränkung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Verschulden des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) und der Badegast wurde vor Erwerb/Vorlage der Zutrittsberechtigung über die Nutzungseinschränkung nicht informiert (z. B. weil die Nutzungseinschränkung während der Nutzungszeit des Badegastes angeordnet wurde).
4.3 Die Badezeit schließt das Aus- und Ankleiden ein. Das Ende für die Nutzung der Badeinrichtungen ist so zu wählen, dass das Bad mit Ende der Öffnungszeit verlassen werden kann. Bei Überschreiten der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht
5. Verhalten im Bad
5.1 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
5.2 Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Der Badegast haftet für von ihm schuldhaft verursachte Verunreinigungen und Beschädigungen.
5.3 Speisen und Getränke dürfen nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.
5.4 Das Rauchen in den Hallenbädern ist untersagt. In den Freibädern ist das Rauchen nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
5.5 Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen in das Bad nicht mitgebracht werden.
5.6 Badegäste können Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte mit Batteriebetrieb nutzen, wenn es dadurch zu keinen Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
5.7 Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.
5.8 Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Darüber hinausgehende Körperpflege (z.B. Rasieren, Nägel schneiden) ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
5.9 Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
5.10 Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badekleidung gestattet (ausgenommen Duschanlagen).
5.11 Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt
5.12 Die Nutzung von Sprunganlagen ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
· der Sprungbereich frei ist,
· nur eine Person das Sprungbrett betritt.
Das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
5.13 Die Nutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchel Geräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
5.14 Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.
5.15 Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet.
5.16 Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung durch die Bäderleitung.
6. Aufsicht und Hausrecht
6.1. Das Aufsichtspersonal sorgt für Sicherheit und Ordnung, für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung und übt das Hausrecht aus. Der Badegast hat Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
6.2. Badegeäste, die die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Badegäste belästigen oder gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können ohne Erstattung des Entgeltes des Bades verwiesen werden.
7. Haftung
7.1 Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und deren Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
7.2 Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.
7.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Schäden an den auf Parkflächen des Bades abgestellten Fahrzeugen.
7.4 Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/ oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
8. Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt mit Aushang in Kraft und ersetzt alle vorhergehenden Fassungen.
Stand 01.06.2011
Damit Ihr Besuch so angenehm wie möglich verläuft, bitten wir Sie im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme, folgende Verhaltenshinweise zu beachten:
1. Bekleidung und Hygiene - Die Nutzung unserer Saunen, Dampfbäder und der Becken ist nur bekleidet erlaubt. Bitte legen Sie sich aus hygienischen Gründen ein großes Handtuch unter. In den Ruhebereichen sind Sie mit Bademantel oder eingewickelt in ein großes Handtuch richtig angezogen. Das Rasieren unter der Dusche oder in der Saunakabine sowie mitgebrachte Peelings oder andere Kosmetika in den Saunen und Dampfbädern sind nicht erlaubt.
2. Aufgüsse - Bitte nehmen Sie bei dieser Zeremonie Rücksicht auf das Ruhebedürfnis anderer Gäste. Ihrer Gesundheit zu Liebe: Bitte folgen Sie den Hinweisen unserer Mitarbeiter. Sie wissen wie Aufgüsse gesund und wohltuend durchgeführt werden. Im Dampfbad bitten wir Sie grundsätzlich um Ruhe.
3. Ruhe und Entspannung - Wir möchten, dass Sie sich in unserer Sauna erholen und in Ruhe entspannen können. Deshalb denken Sie bitte stets daran: Andere Gäste könnten sich durch intensive Unterhaltungen gestört fühlen.
Handys beim Betreten des Saunabereichs bitte ausschalten. Fotografieren und Filmen ist in der Sauna untersagt.
4. Kinder in der Sauna - Auch wir lieben Kinderlachen, Toben und mit Wasser spritzen. Die Sauna ist dafür nur der falsche Ort. Im Badbereich dürfen Kinder dagegen fast alles was Spaß macht.
5. Reservieren von Liegen und Sitzplätzen - Es gefällt keinem, ist aber weit verbreitet. Bitte nicht bei uns! Damit alle Gäste in den Genuss eines Liege- bzw. Sitzplatzes kommen, sind unsere Mitarbeiter angewiesen, reservierte Plätze, ab einer bestimmten Auslastung konsequent frei zu räumen.
6. Taschenablage und Wertfächer - Für Ihre Taschen und Handtücher finden Sie genügend Platz in unserem Regal. Wertsachen am besten in einem unserer Schließfächer unterbringen. Ihren Schlüssel und/oder Chip empfehlen wir stets am Handgelenk zu tragen.
7. Speisen und Getränke - Picknick in der freien Natur, eine tolle Sache. In der Sauna bitte nicht! Ein Schluck Wasser oder ein kleiner Snack (Schokoriegel, Apfel), den Sie mitgebracht haben, wird gern toleriert. Alles was darüber hinausgeht, ist nicht erwünscht. Der Genuss alkoholischer Getränke ist aus gesundheitlichen Gründen in Ihrem eigenen Interesse untersagt.
Sollten Sie sich dennoch einmal gestört oder belästigt fühlen, oder sollten Sie Fragen zum Saunabaden haben, unsere Mitarbeiter sind gern für Sie da. Mit ein wenig Toleranz, diesen Regeln und einem bisschen gutem Willen können alle Gäste ihren Saunabesuch bei uns ungestört genießen. Bitte wirken auch Sie aktiv daran mit.
8. Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt mit Aushang in Kraft und ersetzt alle vorhergehenden Fassungen.
